Auswandern in die Schweiz
Die Schweiz gehört zu den Nachbarstaaten Deutschlands. Gemäß ihrer Verfassung hat sie keine nominelle Hauptstadt, faktisch übt die Bundesstadt Bern als Sitz der Regierung die entsprechende Funktion aus. In der Schweiz haben mit Deutsch, Rätoromanisch, Italienisch und Französisch gleich vier Sprachen den Status einer Amtssprache, wobei ein Kanton (einem deutschen Bundesland vergleichbar, aber mit mehr Kompetenzen ausgestattet) jeweils ein- oder zweisprachig ist. In zweisprachigen Kantonen kann die Gemeinde sich für eine Sprache entscheiden oder sich ebenfalls als zweisprachig erklären. Die Schweiz gehört nicht der EU an, sie ist dem Schengener Abkommen jedoch beigetreten.
Das Einwandern in die Schweiz ist danke einer kürzlich erfolgten Gesetzesänderung etwas einfacher geworden, da das Quorum von maximal 15 000 europäischen Einwanderern pro Jahr ersatzlos abgeschafft wurde. Voraussetzung für die Einwanderung ist der Nachweis einer Arbeitsstelle. Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, wird die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls nur befristet ausgestellt. Bei einem unbefristeten Vertrag beträgt die Gültigkeit der Aufenthaltsberechtigung fünf Jahre, eine Verlängerung erfolgt automatisch. Für die Erteilung der entsprechenden Genehmigungen ist das Migrationsamt des jeweiligen Kantons zuständig.
Arbeiten in der Schweiz
Arbeitsplätze für Auswanderer aus Deutschland werden in der Schweiz überwiegend im Handwerk sowie in der Hotelbranche angeboten. Des Weiteren werden in einigen Kantonen dringend Krankenschwestern und Krankenpfleger gesucht. Die Suche nach einem Arbeitsplatz erfolgt sowohl über die offizielle Jobbörse des Schweizer Arbeitsamtes als auch über private Webseiten, die Arbeitsagenturen in Deutschland vermitteln ebenfalls Arbeitsstellen im Ausland.
Kenntnisse der Amtssprache des jeweiligen Kantons sind natürlich unverzichtbar, in der Hotelbranche sind zudem sehr gute Englischkenntnisse unverzichtbar. Im deutschsprachigen Teil der Schweiz ist für den Alltag zumindest das Verstehen des Schweizerdeutschen unerlässlich, einige Krankenhäuser erwarten sogar von ihren neu eingewanderten Angestellten, dass sie die Regionalsprache lernen, da sich viele Patienten fast ausschließlich in ihr ausdrücken.
Bei Arbeiten im Büro ist zu beachten, dass die Standardeinstellung der Tastaturbelegung am Rechner von der in Deutschland üblichen abweicht, das betrifft primär die Lage der Umlaute. Grund für die Umstellung ist, dass die Tastaturbelegung der Schweizer Schreibmaschinentastatur folgt, welche so eingerichtet war, dass alle vier Amtssprachen des Landes mit einer einzigen Tastatur geschrieben werden konnten. Das Zeichen für "ß" wird innerhalb der Schweiz nicht verwendet, bei Briefen nach Deutschland wird es je nach Betrieb geschrieben oder durch "ss" ersetzt; lediglich bei Uneindeutigkeiten (in Maßen oder Massen) kann "sz" geschrieben werden. Die traditionelle Schreibmaschinentastatur kannte bei den Umlauten keine Großbuchstaben; da diese bei Computern leicht erzeugt werden können, ist die Ersatzschreibung mit "Ae, Oe, Ue" heute unüblich.
Auch das in der Schweiz gesprochene Hochdeutsch weist gewisse Abweichungen von der in Deutschland gesprochenen Hochsprache auf. Löhne und Gehälter sind in der Schweiz deutlich höher als in Deutschland, das gilt aber auch für die Lebenshaltungskosten. Die Höhe der zu zahlenden Steuern richtet sich in der Schweiz nach der Wohnsitzgemeinde. Da neben den Bundessteuern sowohl Kantone als auch Gemeinden eigene Abgaben einfordern, unterscheidet sich die steuerliche Belastung je nach Wohnort erheblich.
Weitere Informationen über die Schweiz
Botschaft der Schweiz | Webseite der Botschaft Schweiz in Berlin |
Deutsche Botschaft Bern | Webseite der Deutschen Botschaft in Bern/Schweiztd> |
Deutsches Generalkonsulat Genf | Webseite des Deutschen Generalkonsulats in Genf/Schweiz |