Rente im Ausland
Die gesetzliche Rentenversicherung wird weltweit ausgezahlt, so dass die bereits in der deutschen Rentenversicherung erworbenen Ansprüche nach einer Auswanderung erhalten bleiben und nach dem Erreichen des Renteneintrittsalters zusätzlich zu den möglicherweise im neuen Wohnsitzland erworbenen Ansprüchen ausgezahlt werden.
Mit einigen Ländern wurde jedoch eine Versicherungslastregelung getroffen. Diese bewirkt, dass der Rentner seine gesetzliche Rente nur von einer einzigen Stelle bezieht, die Beitragszeiten im jeweils anderen Land werden auf diese angerechnet. Eine derartige Regelung besteht gegenwärtig mit einigen Altmitgliedern der EU (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Österreich) sowie mit den Nachfolgestaaten der ehemaligen Republik Jugoslawien.
Die private Rentenversicherung zahlt ebenfalls grundsätzlich unabhängig vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers aus, allerdings werden für Überweisungen auf ausländische Konten teilweise recht hohe Gebühren berechnet; als ausländisch gilt ein Konto, wenn es nicht bei einer Bank innerhalb des Euro-Zahlungsraums geführt wird.
Bei der Riester Rente wurde die Bestimmung, dass die Förderungen zurückgezahlt werden müssen, wenn während der Rentenbezugszeit sich der Wohnsitz außerhalb Deutschlands befindet, durch den Europäischen Gerichtshof erwartungsgemäß für ungültig erklärt. Der Gesetzgeber hat das Urteil noch nicht abschließend umgesetzt, faktisch wird in Zukunft der Wohnsitz in einem der EU angehörigen Land keine negativen Auswirkungen auf die Höhe der Riester Rente mehr haben dürfen. Für die Rürup Rente ist das genannte Urteil sinngemäß ebenfalls umzusetzen.
Einige Länder verlangen für die Einwanderung eine Mindesthöhe bei der Rente, für deren Berechnung Ansprüche aus der privaten und der gesetzlichen Rentenversicherung zusammengerechnet werden. Wenn die Rentenhöhe nicht ausreicht, wird auch ein voraussichtlich erzielbares Zusatzeinkommen (z.B. aus einem Nebenjob im Land oder einer Tätigkeit im Internet) von den Behörden der meisten Länder als Einkommen anerkannt.