Rechtliche Grundlagen
Die Menschenrechte legen fest, dass jeder Mensch das Recht zum Verlassen seines eigenen Landes hat, eine Erlaubnis zur Auswanderung ist somit nicht erforderlich. Die Einwanderungsgesetze werden in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Grundsätzlich gilt, dass die meisten Staaten die Beantragung einer Erlaubnis zur Einwanderung vor der Einreise voraussetzen, nur wenige Länder erlauben die Immigration, wenn die Einreise zunächst mit einem Touristenvisum oder visumfrei erfolgt war. Wer sich während eines geplanten vorübergehenden Aufenthaltes zur dauerhaften Einwanderung entschließt, muss somit in der Regel zunächst ausreisen und nach Erhalt der entsprechenden Dokumente neu einreisen. Des Weiteren ist in der Regel ein Arbeitsplatz sowie angemessener Wohnraum nachzuweisen.
In den meisten Ländern dürfen Arbeitsplätze aber nur dann mit ausländischen Kräften besetzt werden, wenn keine eigenen Staatsbürger für die entsprechende Tätigkeit gefunden werden können; Ausnahmen bestehen grundsätzlich bei religiösen Leitungsfunktionen wie Priestern, Pastoren, Imanen und Rabbinern. Vereinfachte Einreisebedingungen gelten im Rahmen einer Eheschließung. Eine aus diesem Grund beantragte Einwanderung wird üblicherweise nicht abgelehnt. Der Nachweis eines Arbeitsplatzes ist in diesem Fall auch nicht nötig, wenn der bereits im Land lebende Ehepartner den Lebensunterhalt des Einwanderers sicherstellen kann.
Innerhalb der Europäischen Gemeinschaft besteht ein grundsätzliches Niederlassungsrecht in jedem Mitgliedsland. Nachzuweisen ist lediglich die Fähigkeit, den Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Dies kann durch eine Arbeitsstelle oder die Rente ebenso geschehen wie durch ausreichende Ersparnisse. Bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes gelten Bürgerinnen und Bürger eines jeden Landes der EU in jedem Land als Inländer, so dass sie in die Bevorzugungsklausel inbegriffen sind. Auf Grund des erforderlichen Nachweises einer Arbeitsstelle oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts erforderlicher finanzieller Mittel ist auch in den Staaten der EU in der Regel nach einer Aufenthaltsdauer von drei Monaten eine Aufenthaltsbewilligung zu beantragen, diese darf aber nicht abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Bei einer geplanten Auswanderung in ein Land außerhalb der EU ist die für jedes mögliche Zielland unterschiedliche Rechtslage zu beachten. Fundierte Auskünfte erteilt die jeweilige Botschaft, dort können auch die notwendigen Formulare angefordert werden. Viele Länder setzen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis auch ein persönliches Gespräch in den Räumen ihrer Botschaft voraus.
Was tun bei Problemen?
Wer die Bedingungen für die dauerhafte Einwanderung in ein Land nicht erfüllt, kann sich seinen Traum teilweise doch erfüllen, denn für einen begrenzten Zeitraum gewährt fast jedes Land ein Visum. Besonders gut sind die Chancen, wenn eine im Land mit einer Niederlassung vertretene deutsche Firma einen Mitarbeiter aus dem Heimatland einstellen möchte. Weitere gute Möglichkeiten bietet der Entwicklungsdienst. Möglicherweise kann während dieser Zeit ein Job gefunden werden, welcher zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis im Wunschland führt.
Wer ledig ist, kann sich dann natürlich auch auf die Suche nach einem Ehepartner machen, denn die Einwanderung zum Zusammenleben mit diesem wird von fast jedem Land akzeptiert. Weniger zu empfehlen ist die Methode, im gewünschten Land ein Kind zu zeugen oder zu gebären. Auch wenn in vielen Ländern wie Brasilien oder Costa Rica ein uneheliches Kind sicher zu einer Aufenthaltserlaubnis führt und sogar der Ehepartner nachgeholt werden kann, erscheint die Verantwortung für einen jungen Menschen als zu groß, um ein Kind für materielle Zwecke zu instrumentalisieren.
Einige wenige Länder erlauben den Aufenthalt ohne Visum für drei Monate und berechnen den Zeitraum bei jeder Einreise neu; Standard ist allerdings das Zusammenrechnen der gesamten Aufenthaltsdauer eines Jahres. In den Ländern, welche bei jeder erneuten Einreise einen neuen Zeitraum von drei Monaten anrechnen, lässt sich durch wiederholte Ein- und Ausreise sehr lange leben; die Ausreise muss dabei nicht nach Deutschland geschehen, ein Nachbarland reicht aus. Nicht empfohlen werden kann der illegale Aufenthalt im Wunschland; wer dabei erwischt wird, muss neben der sofortigen Abschiebung mit einem mehrjährigen Verbot der Wiedereinreise rechnen.
Rückkehr nach Deutschland - Wiedereinwanderung
Einige Auswanderer möchten nach einigen Jahren im Ausland entgegen ihrer ursprünglichen Planung wieder nach Deutschland zurückkehren. Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit nicht abgegeben wurde, ist eine Rückkehr problemlos möglich. Falls der Rückkehrer jedoch nicht mehr deutscher Staatsbürger ist, gestaltet sich die Rückübersiedlung nach Deutschland als schwieriger, da dann das gegenüber allen Staatsbürgern des entsprechenden Landes geltende Recht zur Anwendung kommt. Allerdings kann die Rückgabe der deutschen Staatsbürgerschaft unter Umständen wieder rückgängig gemacht werden. Da die Regeln für derartige Fälle sehr komplex sind, ist eine persönliche Beratung in der deutschen Botschaft unverzichtbar.
Bei der Rückkehr nach Deutschland darf der Ehepartner ebenso mitgenommen werden wie minderjährige Kinder, wobei eine grundsätzliche Altersgrenze von einundzwanzig Jahren gilt. Bei der Wiedereinwanderung nach Deutschland nach einem Aufenthalt in einem EU-Land gelten derartige Einschränkungen natürlich nicht, da jeder Unionsbürger über ein grundsätzliches Aufenthalts- und Arbeitsrecht in jedem Land der Gemeinschaft verfügt.
Weitere Informationen
Raphaelswerk e.V. | Der Raphaelswerk e.V. berät als gemeinnütziger Fachverband der Deutschen Caritasverbandes seit über 140 Jahren Menschen, die Deutschland verlassen wollen. Das sind Auswanderer (die eine begrenzte oder unbegrenzte Auswanderung planen), Menschen, die eine binationale Partnerschaft oder Familie haben und in das Heimatland des ausländischen Partners ziehen möchten, auch Flüchtlinge, die Deutschland wieder verlassen. In den Beratungsstellen werden sämtliche Themen um die Auswanderung behandelt, von Visumbestimmungen bis zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen im Zielland, Fragen der Sozialversicherung, Schul- und Ausbildungssystem und mehr. |
Auswärtiges Amt | Das Auswärtige Amt (abgekürzt AA) ist der seit dem Kaiserreich traditionelle Name für das deutsche Außenministerium. Auf der Webseite werden Informationen über alle Länder der Erde sowie über die deutsche Außenpolitik veröffentlicht. Recht umfangreich sind zum Beispiel dir Reise- und Sicherheitshinweise, die für viele Länder zur Verfügung stehen und ständig aktualisiert werden. |
weltwärts | Weltwärts ist der entwicklungspolitische Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit weltwärts können junge Menschen im Alter von 18 bis 28 Jahren für 6 bis 24 Monate einen Freiwilligendienst in Entwicklungsländern leisten. Sie werden durch die Entsendeorganisationen intensiv auf ihren Einsatz vorbereitet und während der gesamten Zeit ihres Freiwillgendiestes begleitet. |
Deutscher Akademischer Austausch Dienst | Der Deutsche Akademische Austauschdienst e. V. (DAAD) ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Hochschulen und der Studierendenschaften zur Pflege der internationalen Beziehungen. |
Deutsche im Ausland e. V. | Der Verein DIA - Deutsche im Ausland e. V. unterstützt deutschsprachige Reisende, die sich vorübergehend oder für längere Zeit aus privaten oder beruflichen Gründen im Ausland aufhalten. Ziel des Vereins ist die Bereitstellung von Informationen, Adressen und Links zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Deutschen im Ausland. Bei allen Fragen und Problemen mit Auslandsbezug leistet DIA im Rahmen seiner Möglichkeiten gern Hilfestellung. |
Embassy WorldWide | Embassy WorldWide listet alle Botschaften und Konsulate weltweit. |