Auswandern nach Israel
Israel gilt als die einzige Demokratie im Nahen Osten. Das Land befindet sich zwar in Asien, es hat aber deutlich als europäisch zu bezeichnende innere Strukturen. Israel wurde nach dem Zweiten Weltkrieg gegen den Widerstand seiner arabischen Nachbarn gegründet. Diese Neugründung versteht sich als Fortsetzung des spätestens im Jahr 70 n. Chr. endgültig zerstörten Landes der Bibel.
Auswandern nach Israel für Juden
Der israelische Staat fördert momentan aktiv die Einwanderung junger Juden, das Recht auf die Einwanderung für Juden ist allerdings nicht vom Alter abhängig.
Für jeden Juden und jede Jüdin existiert in Israel das Recht auf Rückkehr, welches besagt, dass allen Juden das Recht auf eine dauerhafte Niederlassung im Land sowie auf den raschen Erwerb der israelischen Staatsbürgerschaft als Grundrecht zusteht. Umstritten ist in diesem Zusammenhang, wer als Jude anzusehen ist. Während die staatlichen Stellen neben allen Personen mit einer jüdischen Mutter auch alle in das Judentum eingetretenen Konvertiten einschließen, verlangen orthodoxe Rabbiner den Ausschluss aller konservativ oder liberal übergetretenen Personen und wollen nur die freiwilligen Juden als solche anerkennen, welche vor einem orthodoxen Beth Din (Religionsgericht, meint ein Gremium von drei Rabbinern, welches über Statusfragen entscheidet)) übergetreten waren.
Die aktuelle Lösung sieht vor, dass liberale oder konservative Übertritte vom israelischen Staat anerkannt werden, währen das verfasste orthodoxe Judentum sie nicht akzeptiert. Auf diese Weise können die betroffenen Menschen gemäß des Rechtes auf Rückkehr nach Israel einwandern und die israelische Staatsbürgerschaft erwerben, sie können aber nicht Mitglieder einer orthodoxen jüdischen Gemeinde werden. Die Mehrzahl der Angehörigen dieser Einwanderergruppe wird sich ohnehin einer progressiven Gemeinde anschließen, nur können sie nicht in Israel heiraten, da standesamtliche Funktionen nur von orthodoxen Rabbinern vorgenommen werden dürfen. Diese nehmen Trauungen bei Mitgliedern konservativer und liberaler Gemeinde durchaus vor, sofern beide Partner eine jüdische Mutter haben, das Amtieren bei der Hochzeit von Konvertiten lehnen sie aber ab. Für diese Gruppe verbleibt als Ausweichmöglichkeit die Hochzeit im Ausland. Da der örtliche Rabbiner an die Entscheidung des Oberrabbinats nicht gebunden ist, werden einige nicht vor einem orthodoxen Beth Din übergetretene Juden in der orthodoxen Gemeinde ihres neuen Wohnortes als solche anerkannt.
Das Einwandern nach Israel, um dort zum Judentum zu konvertieren, ist grundsätzlich möglich. Allerdings lehnen einige Rabbiner Kandidaten, welche nicht die Absicht haben, nach dem erfolgten Eintritt in die jüdische Gemeinschaft ihres Heimatlandes zurückzukehren, grundsätzlich ab, während einige Politiker fordern, dass nach einem erfolgten Übertritt die Ausreise erforderlich ist. Natürlich bleibt auch bei der Anwendung dieser Praxis das Recht auf eine erneute Einreise und die dann zu erfolgende Anerkennung als jüdischer Einwanderer erhalten.
Staatliche und religiöse Autoritäten planen seit geraumer Zeit die Angleichung der gegensätzlichen Bestimmungen für die Einwanderung nach Israel. Welche Seite sich letztendlich durchsetzt, bleibt abzuwarten.
Auswandern nach Israel für Nichtjuden
Nichtjuden können nach Israel auswandern, wenn sie eine feste Arbeit nachweisen können oder über ein für den Lebensunterhalt ausreichendes Kapital verfügen. Die Entscheidung über die Erteilung eines Einreisevisums wird von Fall zu Fall geprüft, die besten Möglichkeiten besitzen Menschen, welche einer im Land gefragten Tätigkeit nachgehen. Die Einwanderung wird in vielen Fällen vereinfacht, wenn von einem Kibbuz bestätigt wird, dass der Einwanderer die erste Zeit nach seiner Einreise dort wohnen und arbeiten kann. Das dauerhafte Wohnen ist in den meisten Kibbuzim allerdings Juden vorbehalten, für die Einreiserlaubnis reicht aber eine vorläufige Unterkunft aus. Die israelische Staatsbürgerschaft kann von Nichtjuden erworben werden, wenn sie während der letzten fünf Jahre vor der Antragstellung wenigstens sechsunddreißig Monate in Israel gelebt haben, die Entscheidung trifft aber immer das Innenministerium als Einzelfallentscheidung.
Leitenden Angestellten von in Israel vertretenden Religionsgemeinschaften wird ebenso wie christlichen Ordensleuten die Einwanderung nach Israel ohne Einschränkungen gestattet.
Weitere Informationen über Israel
Botschaft von Israel | Webseite der Botschaft von Israel in Berlin |
Deutsche Botschaft Tel Aviv | Webseite der Deutschen Botschaft in Tel Aviv/Israel |