Ausweise und Staatsangehörigkeit
Die Auswanderung bewirkt keine Änderung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit, der Emigrant bleibt deutscher Staatsbürger. Die Annahme der Staatsbürgerschaft des neuen Wohnsitzlandes ist gemäß der Bestimmungen des Einwanderungslandes möglich und üblicherweise an eine Mindestdauer des Aufenthaltes sowie an weitere Faktoren geknüpft, welche von Land zu Land unterschiedlich ausgestaltet sind. Bei der Annahme der neuen Staatsbürgerschaft ist mit wenigen Ausnahmen die deutsche Staatsbürgerschaft zurückzugeben.
Der Personalausweis wird mit wenigen Ausnahmen ausschließlich an Bürgerinnen und Bürger Deutschlands ausgegeben, welche auch innerhalb des Landes wohnen. Bei einem Wohnsitz im Ausland dient grundsätzlich der Reisepass als Ausweisdokument. Damit der im Ausland wohnende Bundesbürger nicht während der Bearbeitungsphase eines eventuellen Visumsantrages ohne ein gültiges Ausweisdokument ist, empfiehlt sich die Beantragung eines zweiten Reisepasses.
Hinsichtlich der Fahrerlaubnis ist zu beachten, dass die deutsche Fahrerlaubnis in den meisten Ländern nach der Einwanderung nur eine begrenzte Zeit gültig ist, im Anschluss daran ist je nach der geltenden Rechtslage eine bloße Umschreibung des Führerscheins oder das Ablegen einer neuen Fahrprüfung erforderlich. Bei einem Umzug innerhalb der EU bleibt die vorhandene Fahrerlaubnis aber in jedem Fall gültig.